Allgemeine Geschäftsbedingungen über die Anmietung einer Ferienunterkunft

Vermieter:

Erado GmbH

Jonas Seigel

Taft 15

25946

Für die Nutzung einer Ferienunterkunft des oben genannten Vermieters gelten die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen:

1. Geltungsbereich 

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die mietweise Überlassung der Ferienunterkunft zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen des Vermieters.

2. Buchung 

Die Buchung der Ferienunterkunft kommt durch die Buchungsbestätigung zustande, welche dem Gast im Anschluss an die Online-Buchung übermittelt wird. Bei Buchungen per Telefon oder Mail kommt der Beherbungsvetrag durch die Annahme des Angebots durch den Gast zustande. Mit Erhalt der Buchungsbestätigung ist die Buchung somit rechtskräftig. Mit der Buchung werden außerdem die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert.

3. Buchung 

  • Die Ferienunterkunft inklusive Inventar und die zum Haus gehörenden Einrichtungen sind vom Gast pfleglich zu behandeln. In den Unterkünften ist es untersagt zu rauchen (dampfen, vapen etc.). Haustiere sind nicht gestattet. Dies gilt ausnahmslos. Die Wohnung ist dauerhaft tierfrei und soll dies im Sinne nachfolgender Gäste auch bleiben.

  • Die Unterkunft steht dem Gast am Anreisetag in der Regel ab 16:00 Uhr zur Verfügung. An Haupt- Anreisetagen (vor allem an den Wochenenden im Juli/August/September) steht die Unterkunft ab 17:00 Uhr zur Verfügung. Der Gast verpflichtet sich die Wohnung am Abreisetag bis 10:00 Uhr zu räumen.

  • Die Reinigung der Ferienunterkunft ist während der Mietzeit vom Gast selbst vorzunehmen. Die Wohnung ist bei Abreise „besenrein“ zu hinterlassen. Unter „besenrein“ verstehen wir: Mülleimer leeren, Flaschen und Papier entsorgen, Bad von grobem Schmutz befreit, Handtücher und Bettwäsche (abgezogen von den Betten) in die Wanne oder Dusche, alle Räume gefegt/bei Teppich gesaugt, Tisch abgewischt, benutztes Geschirr und Gläser gespült. Der Gast hat außerdem darauf zu achten, dass beim Verlassen der Wohnung die Fenster geschlossen, die Lichter ausgeschaltet und die Heizkörper zurückgedreht sind.

Hinterlässt der Mieter das Mietobjekt nicht „besenrein“, so ist der Vermittler berechtigt, dem Mieter den zusätzlichen Reinigungsaufwand zusätzlich in Rechnung zu stellen, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche wegen nicht rechtzeitiger Übergabe des Mietobjekts an den Nachmieter aufgrund des zusätzlichen Reinigungsaufwandes.

  • Die Nutzung der Ferienunterkunft ist den bei der Buchung angegebenen Gästen vorbehalten (Kinder gelten als volle Person). Eine Untervermietung und Überlassung der Ferienunterkunft an Dritte ist nicht erlaubt.

  • Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf eine anteilige Rückzahlung oder eine Entschädigung besteht nicht.

  • Das Laden von Elektroautos über die Hausstromanlage ist in allen Objekten strengstens untersagt. Eventuell daraus resultierende Schäden sind vom Mieter zu tragen.

  • Wird ein Internetzugang während des Aufenthaltes im Mietobjekt zur Verfügung gestellt, geschieht dies ausdrücklich als kostenlose Mitnutzungsmöglichkeit des vermietereigenen Anschlusses. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Stabilität oder Mindestgeschwindigkeit der Internetverbindung. Die Mitnutzung des Internetanschlusses gilt nicht als Bestandteil des Mietvertrages. Sie verpflichten sich bei der Nutzung für Folgendes:

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Gast selbst verantwortlich. Besucht er kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:

  • das WLAN weder zum Abruf noch zu Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;

  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang und dem Einsatz von Filesharing-Programmen;

  • die geltenden Jugendschutzvorschriften zu beachten;

  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;

  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Gast stellt Vermieter der Ferienunterkunft von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Gast und/oder auf einen Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf die Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Gast oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Eigentümer der Ferienunterkunft auf diesen Umstand hin.

4. Zahlung 

Der Gast ist verpflichtet, die für die Überlassung der Ferienunterkunft und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden Preise des Vermieters zu zahlen. Es wird eine Anzahlung in Höhe von 25% der Gesamtsumme innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt der Rechnung fällig. Der Restbetrag ist bis spätestens 28 Tage vor Anreise zu zahlen. Beide Zahlungen sind per Kreditkarte, Paypal oder per Überweisung auf das Konto des Vermieters zu tätigen. Bei kurzfristigen Buchungen ist der Gesamtpreis innerhalb von einem Tag nach der Buchungsbestätigung zu überweisen. Im Falle eines Zahlungsverzuges erhält der Gast eine Zahlungserinnerung. Erfolgt daraufhin wiederum keine Zahlung, werden Mahnungen mit einer Mahngebühr von jeweils 15 Euro an den Gast versendet.
Der Vermieter zieht die Kurabgabe für Amrum ein und leitet diese an die zuständige Behörde weiter. Zuviel entrichtete Kurabgabe (Kinder, Nebensaison, etc.) wird spätestens bis Abreise zurückerstattet.

5. Rücktritt

Der Gast hat kein kostenfreies Rücktrittsrecht. Bei einem Rücktritt ist der Gast verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der folgenden Aufstellung:

Rücktritt bis

60 Tage vor Mietbeginn: 0 % des Mietpreises

59 - 31 Tage vor Mietbeginn: 50 % des Mietpreises

30 - 15 Tage vor Mietbeginn: 90 % des Mietpreises

14 - 0 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Mietpreises

Ein Rücktritt hat zudem schriftlich zu erfolgen.

Der Vermieter kann die gebuchte Leistung ohne Angabe von Gründen bis 60 Tage vor Anreise stornieren. Bereits geleistete Zahlungen werden dem Gast dann in voller Höhe zurückerstattet. Auch eine spätere Aufhebung des Vertrags ist im Falle von höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände, die den gebuchten Aufenthalt unmöglich machen, zulässig. In diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung des Mietpreises. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz. Eine Haftung für Reise- und Hotelkosten ist ebenfalls ausgeschlossen. Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.

6. Haftung 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind ausgeschlossen. Auch für den Verlust von Gegenständen oder Diebstahl im Haus oder auf dem Grundstück wird vom Vermieter keine Haftung übernommen.

Für vom Gast verursachte Schäden, die mutwillig oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden, haftet der Gast. Auch die An- und Abreise erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung des Gastes. Zudem wird beim Verlust der Schlüssel für die Ferienunterkunft eine Gebühr in Höhe von 50 Euro fällig.

7. Schriftform 

Änderungen und Ergänzungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel. Es wurden außerdem keine mündlichen Absprachen getroffen.

8. Salvatorische Klausel  

Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach der Kenntnisnahme unwirksam oder undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht

berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzungen möglichst nahekommen, welche die Parteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.